Prüfen, was fehlt, und es beheben – technisch sauber, ohne Overlay-Plugin.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops und Buchungsstrecken für Verbraucher barrierefrei sein, sofern kein Kleinstunternehmen dahintersteht. Barrierefrei heißt: bedienbar mit Tastatur und Screenreader, lesbar bei schlechtem Sehen, verständlich ausgefüllt, auch ohne Maus. Die Startseite dieser Website erreicht in Lighthouse 100 von 100 Punkten bei der Barrierefreiheit – nach genau den Korrekturen, die ich hier anbiete: Kontraste, Beschriftungen, eindeutige Links.
Was enthalten ist
Automatische Prüfung als Anfang
Werkzeuge wie Lighthouse und axe finden in Minuten, was messbar ist: zu schwache Kontraste, fehlende Beschriftungen, Bilder ohne Alternativtext, falsche Überschriften-Reihenfolge. Das ist nur ein Teil der Anforderungen – nützlich, aber nicht ausreichend.
Prüfung von Hand
Der wichtigere Teil: Kommt man nur mit der Tastatur durch Bestellung oder Buchung? Liest ein Screenreader die Schritte verständlich vor? Sind Fehlermeldungen im Formular nachvollziehbar? Funktioniert die Seite bei 200 Prozent Vergrößerung? Das testet kein Werkzeug vollständig.
Bericht, den man umsetzen kann
Sie bekommen keine hundertseitige Norm-Tabelle, sondern eine Liste: was nicht funktioniert, wo, wie schwer es wiegt und was die Korrektur ungefähr kostet. So können Sie entscheiden, was zuerst kommt.
Umsetzung
Die Korrekturen setze ich direkt um – bei Seiten, die ich gebaut habe, ebenso wie bei bestehenden Shops in WooCommerce, Shopify oder Shopware, soweit das System es zulässt. Wo ein Theme oder Baukasten grundsätzlich gegen die Anforderungen arbeitet, sage ich Ihnen das, statt endlos zu flicken.
Informationen zur Barrierefreiheit
Betroffene Anbieter müssen beschreiben, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Den technischen Teil dieser Beschreibung liefere ich zu. Ob Ihr Angebot überhaupt unter das Gesetz fällt, ist eine Rechtsfrage – die beantworte ich nicht, dafür sind Anwälte oder Ihre IHK zuständig.
Passt zu Ihnen, wenn
- Sie betreiben einen Online-Shop oder eine Buchungsstrecke für Privatkunden
- Sie wissen nicht, ob Ihre Seite die Anforderungen des BFSG erfüllt
- Sie haben eine Abmahnung bekommen oder wollen keiner zuvorkommen müssen
Wann es nicht das Richtige ist
Overlay-Plugins, die ein Symbol mit Schriftvergrößerung und Kontrastknopf einblenden, baue ich nicht ein. Sie ändern nichts an fehlenden Beschriftungen oder nicht bedienbaren Formularen und erfüllen die Anforderungen nicht.
Ehrlichkeit vorab spart beiden Seiten Zeit – und Ihnen Geld.
Womit gearbeitet wird – und was Sie davon haben
Der Maßstab, an dem sich das BFSG in der Praxis orientiert. Geprüft wird gegen diese Kriterien, nicht nach Gefühl.
Lighthouse und axe für das Messbare, Tastatur und Screenreader für das, was nur ein Mensch beurteilen kann.
Kontraste, Beschriftungen und Struktur werden im Aufbau der Seite behoben. Das hält auch nach dem nächsten Update, anders als eine Einblendung darüber.
Wartung – mit LivaLink inklusive
Optional und monatlich kündbar. In jedem dieser Pakete ist LivaLink Business enthalten – das Abo allein kostet 29 € im Monat. Ab 20 € zahlen Sie für Wartung und Terminbuchung zusammen also weniger als für die Terminbuchung allein.
LivaLink ansehen – Terminbuchung, Kontaktwege und Chat ↗Basis
Wenn Sie Inhalte selbst pflegen und nur die Technik abgesichert wissen wollen.
- LivaLink Business enthalten – Terminbuchung, Kontaktwege und Chat mit Ihrem eigenen Branding statt eines LivaLink-Hinweises (regulär 29 € im Monat)
- Sicherheitsaktualisierungen für System und Erweiterungen
- Tägliche Sicherung, Wiederherstellung im Ernstfall
- Erreichbarkeitsprüfung – ich merke einen Ausfall in der Regel vor Ihnen
Pflege
Wenn Sie Änderungen lieber abgeben, statt sie selbst zu machen.
- Alles aus Basis
- Inhaltliche Änderungen: Texte, Bilder, Preise, Öffnungszeiten – Sie schreiben mir, was geändert werden soll
- Umbauten an der Seitenstruktur: neue Unterseiten, umsortieren, entfernen
- Kleinere Änderungen sind enthalten; was größer wird, stimmen wir vorher ab
- Antwort innerhalb eines Werktags
Sichtbarkeit
Wenn die Seite nicht nur laufen, sondern weiter nach vorne kommen soll.
- Alles aus Pflege
- Laufende Suchmaschinenarbeit: Rankings beobachten, Texte nachschärfen, neue Begriffe besetzen
- Google-Unternehmensprofil und Verzeichniseinträge aktuell halten
- Aufbau von Bewertungen begleitet
- Monatlicher Kurzbericht: wofür Sie gefunden werden und was als Nächstes ansteht
Ohne Wartungsvertrag läuft Ihre Seite selbstverständlich weiter – Sie kümmern sich dann selbst um Updates, und für LivaLink gilt der reguläre Tarif.
Häufige Fragen
Muss meine Website nach dem BFSG barrierefrei sein?
Wenn Verbraucher darüber Verträge abschließen und Sie kein Kleinstunternehmen sind, sehr wahrscheinlich. Eine reine Informationsseite fällt in der Regel nicht darunter. Den Überblick gibt der Ratgeber zum BFSG; die verbindliche Einordnung für Ihren Fall ist eine Rechtsfrage.
Was kostet eine Prüfung?
Das hängt vom Umfang ab, vor allem davon, wie viele unterschiedliche Abläufe es gibt – Bestellung, Buchung, Konto, Formulare. Abgerechnet wird nach Aufwand zum Stundensatz von 65 €. Vorher bekommen Sie eine Schätzung.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Overlays blenden Bedienelemente über die Seite, ändern aber nichts an ihrem Aufbau. Fehlende Beschriftungen und nicht bedienbare Formulare bleiben, wie sie sind.
Können Sie auch Shops prüfen, die Sie nicht gebaut haben?
Ja. Die Prüfung geht bei jeder Website. Wie viel sich danach beheben lässt, hängt vom System ab – bei manchen Themes geht fast alles, bei manchen Baukästen wenig.
Ist meine Seite danach rechtssicher?
Sie erfüllt dann die technischen Anforderungen, gegen die geprüft wurde. Rechtssicherheit im juristischen Sinn kann eine technische Prüfung nicht zusagen, und das verspreche ich auch nicht.
Barrierefreie Website für Ihren Betrieb?
Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung zu Aufwand, Dauer und Kosten – und einen Hinweis, wenn etwas anderes besser passt.
Unverbindlich · Antwort am selben Werktag