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Ratgeber

KI-Chatbot DSGVO-konform betreiben: die Checkliste

Ein KI-Chatbot lässt sich DSGVO-konform betreiben, wenn fünf Punkte stimmen: ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem beteiligten Anbieter, Verarbeitung möglichst in der EU, ein Hinweis in der Datenschutzerklärung, klare Speicherfristen für Gespräche und – seit August 2026 – eine sichtbare Kennzeichnung, dass eine KI antwortet.

Yusuf Senel · Aktualisiert: · 6 Min. Lesezeit

Die Checkliste

Diese Punkte sollten vor dem Livegang erledigt sein:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO) mit Hosting- und Modellanbieter
  • Verarbeitung in der EU – oder eine gültige Grundlage für Übermittlungen in Drittländer
  • Keine Nutzung der Gesprächsdaten zum Training fremder Modelle (vertraglich ausgeschlossen)
  • Datenschutzerklärung um den Chatbot ergänzt: Zweck, Daten, Anbieter, Speicherdauer
  • Speicherfristen festgelegt und technisch umgesetzt (z. B. Löschung nach 30 bzw. 90 Tagen)
  • Hinweis im Chat, dass eine KI antwortet (EU AI Act, Art. 50)
  • Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten abfragen, sensible Eingaben abfangen
  • Widget ohne Tracking und ohne Cookies, die eine Einwilligung bräuchten – oder Einwilligung einholen

Darf ich OpenAI oder andere US-Anbieter nutzen?

Grundsätzlich ja. Für Übermittlungen in die USA gibt es mit dem EU-US Data Privacy Framework eine Rechtsgrundlage, sofern der Anbieter zertifiziert ist. Das Gericht der EU hat es im September 2025 bestätigt, ein Rechtsmittel beim EuGH läuft noch; zusätzlich braucht es einen AVV. Viele Anbieter bieten außerdem Verarbeitung in europäischen Rechenzentren an. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt europäische Anbieter wie Mistral oder ein Open-Source-Modell auf eigenem Server.

Was verlangt der EU AI Act?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Für einen Website-Chatbot heißt das: ein klarer Hinweis im Chatfenster, etwa „Hier antwortet ein KI-Assistent“. Ein normaler Kundenservice-Chatbot ist kein Hochrisiko-System; weitergehende Pflichten fallen in der Regel nicht an.

Braucht ein Chatbot eine Cookie-Einwilligung?

Nur, wenn er auf dem Gerät des Besuchers Informationen speichert oder ausliest, die für den Betrieb nicht unbedingt nötig sind – etwa für Tracking oder Marketing (§ 25 TDDDG). Ein schlank gebautes Widget, das den Gesprächsverlauf nur für die laufende Sitzung hält, kommt ohne Einwilligung aus. Fertige Chat-Tools aus den USA laden dagegen oft Tracking mit und brauchen deshalb eine.

Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Ein eigener Abschnitt zum Chatbot mit:

  • Zweck: Beantwortung von Anfragen, Aufnahme von Kontaktwünschen
  • Verarbeitete Daten: Chat-Inhalte, ggf. Name und Kontaktdaten, technische Daten
  • Rechtsgrundlage: in der Regel berechtigtes Interesse bzw. vorvertragliche Maßnahmen
  • Empfänger: Hosting- und Modellanbieter, ggf. mit Drittlandbezug
  • Speicherdauer und Löschung

Wer haftet für falsche Antworten?

Sie als Betreiber – wie bei jedem anderen Text auf Ihrer Website. Deshalb sollte ein Chatbot nur aus freigegebenen Inhalten antworten, bei Unsicherheit an einen Menschen übergeben und keine verbindlichen Zusagen zu Preisen, Fristen oder Rechtsfragen machen. Ein kurzer Hinweis, dass Antworten unverbindlich sind, ist sinnvoll, ersetzt aber keine sorgfältige Einrichtung.

Fragen

Häufige Fragen

Ist ChatGPT auf der Website DSGVO-konform?

Die bloße Einbindung eines öffentlichen ChatGPT-Fensters nicht ohne Weiteres. Ein eigener Chatbot über die API mit AVV, klaren Speicherfristen und Hinweis in der Datenschutzerklärung lässt sich dagegen datenschutzkonform betreiben.

Muss ich kennzeichnen, dass eine KI antwortet?

Ja. Seit dem 2. August 2026 verlangt der EU AI Act, dass Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen.

Wo sollten die Daten gespeichert werden?

Am besten auf Servern in der EU, bei sensiblen Inhalten bei einem europäischen Anbieter oder auf eigener Infrastruktur.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten dafür?

Nicht wegen des Chatbots allein. Ob Sie einen brauchen, hängt von Größe und Datenverarbeitung Ihres Betriebs ab. Im Zweifel gehört die Einführung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt abgestimmt – dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Klingt das nach Ihrem Vorhaben?

Ein kurzes Gespräch reicht, um zu klären, was sinnvoll ist und was es ungefähr kostet. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

Unverbindlich · Antwort am selben Werktag